Vor-Ort-Beratung

Vor-Ort-Beratung

Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude und wird nach EWärmeG-BW mit 5% der erforderlichen 15% anerkannt.

Wir bieten die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderte „Energiesparberatung vor Ort“ an. Diese Energieberatung ermöglicht Ihnen, die sinnvollsten und effizientesten Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude zu erkennen. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre Energiekosten zu senken und dabei den Wohnkomfort zu erhöhen.

Die Energieberatung ermittelt in der 1. Phase den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes.

Es wird die Disposition der Gebäudehülle und der Anlage erfasst. Hierfür ist eine Begehung der Immobilie nötig und die Auswertung von Planunterlagen und Unterlagen zur technischen Anlage.
Es wird sowohl der bauliche Wärmeschutz als auch die technische Ausstattung der Wärmeerzeugung des Gebäudes beurteilt.

In der 2. Phase werden unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen Modernisierungsvarianten aufgestellt.

Hierzu werden die Schwachstellen des Gebäudes analysiert, Baumaßnahmen zur Energieeinsparung erarbeitet und die Fördermöglichkeiten geprüft. Für die einzelnen Varianten werden die Kosten und die Energieeinsparung ermittelt. Zusammengefasst werden die Berechnungen in einem Beratungsbericht, indem die Vorteile und Nachteile der Modernisierungsvarianten erörtert werden.

In der 3. Phase wird der Beratungsbericht an Sie ausgehändigt und der Inhalt mit Ihnen besprochen.

Die Berechnungen im Rahmen der Energieberatung gelten auch als Nachweis zur Beantragung von KfW-Fördermitteln. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie selbstverständlich. Nach Durchführung von Baumaßnahmen erhalten Sie noch den Bedarfsenergieausweis für Ihre Immobilie vergünstigt.

Für das EWärmeG in Baden-Württemberg wird die Erstellung einer Vor-Ort Bertung als Teilerfüllung in Höhe von 5 % angerechnet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernimmt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens

  • 800 Euro für Ein oder Zweifamilienhäuser und
  • 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro

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