Fördermittel-Beratung

Fördermittel-Beratung

Wenn Sie mit Ihrem Gebäude Energie einsparen möchten, reduzieren Sie somit auch den Ausstoß von schädlichen Emissionen und schonen unser Klima. Der Staat belohnt Energiesparen und fördert den Einbau von Gebäudedämmung und auch den Austausch von Heizungsanlagen zu hocheffizienten Anlagentechnik.

Bekannte Förderprogramme stellen die KfW und das BafA zur Verfügung.
Häufig fördern auch Kommunen besondere Energiesparmaßnahmen.

Bei den Förderungen handelt es sich um Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Die Fördermittel erhalten Sie für eine Energieberatung und für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden (Altbau), sowie für Kauf, Neu- und Umbaumaßnahmen.
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der energetischen Maßnahmen zu stellen.

KFW-Förderbank

Die KfW-Bankengruppe bietet zahlreiche Fördermittel (in der Regel zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse) für die unterschiedlichsten Sanierungsvorhaben an. Fördermittel werden beispielsweise gewährt für energieeffizientes Sanieren oder für erneuerbare Energien.

Förderung Landesbank Baden-Württemberg

Die L-Bank bietet Förderungen in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank an.
Im Landeswohnungsbauprogramm sind die Zielgruppen besonders Familien mit Kindern und ältere Menschen, deren Wohnungen altersgerecht umgebaut werden.

Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen.

Förderprogramme für Energieberatungen / BAFA Vor-Ort-Beratung

Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung).

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell dabei. Das BMWi übernimmt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.

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