Energieausweis

Energieausweis

Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen).

Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude z. B. mit mehr als 250 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.

Was ist ein Energieausweis

Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparent. Mit der Erhebung der erforderlichen Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage können diese mit entsprechenden Referenzgebäuden verglichen werden. Daraus können Empfehlungen für bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen, die die Energiebilanz verbessern können, ausgesprochen werden. Diese Empfehlungen sind notwendiger Bestandteil des Energieausweises.

Immobilienbesitzer werden im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zur Ausstellung von Energieausweisen verpflichtet. Gebäudeeigentümer müssen auf Verlangen von Miet- oder Kaufinteressenten bei Neuvermietung bzw. Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen können.

Verbrauchs- oder Bedarfsabhängig

  • Der verbrauchsabhängige Energieausweis wird in Abhängigkeit vom Verbrauch des Bewohners errechnet.
  • Der bedarfsabhängige Ausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und ermittelt den Energiebedarf auf Grund der Gebäudeabmessungen objektiv.

Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Änderungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden.

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